Busverkehr Kreis Gütersloh

Aufgabenwahrnehmung für den Kreis Gütersloh

Öffentlicher Personennahverkehr (ohne den Schienenpersonennahverkehr) liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Der Kreis Gütersloh lässt die hiermit anfallenden Aufgaben seit November 1998 vom VVOWL bearbeiten. Politische Entscheidungen werden aber weiterhin vom Kreis Gütersloh getroffen.

Zwei junge Menschen steigen in einen Bus ein

Aufgaben

den Aufgaben gehören:

  • Aufstellung des Nahverkehrsplans
  • Durchführung sämtlicher Vergabeverfahren im ÖPNV (Ausschreibungsverfahren von Linienbündeln)
  • Vertragsmanagement / Prüfen der Qualität und die Abrechnung von Verkehrsverträgen
  • Beratung und Interessenvertretung der Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh zu ÖPNV-Themen (Tarif, Verkehrsplanung, Finanzierung etc.)
  • Durchführung der Förderverfahren „Ausgleich Ausbildungsverkehrspauschale nach §11a ÖPNVG NRW“
  • Mitwirkung bei Themen des Kreises mit Bezug zum ÖPNV (Klimaschutz, Inklusion etc.)

Die Rechte und Pflichten sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt.

Download

Hier können Sie die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung herunterladen.

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