Öffentlicher Personennahverkehr (ohne den Schienenpersonennahverkehr) liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Der Kreis Gütersloh lässt die hiermit anfallenden Aufgaben seit November 1998 vom VVOWL bearbeiten. Politische Entscheidungen werden aber weiterhin vom Kreis Gütersloh getroffen.
den Aufgaben gehören:
Die Rechte und Pflichten sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt.
Hier können Sie die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung herunterladen.