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Vergaben von Busleistungen

Im Kreis Gütersloh sind die Buslinien zu Bündeln zusammengefasst. Ein Linienbündel umfasst sowohl ertragsstarke als auch ertragsschwächere Linien. Damit ist gewährleistet, dass das betreibende Verkehrsunternehmen wirtschaftlich agieren und sowohl verkehrliche als auch betriebliche Synergien optimal ausschöpfen kann. Zugleich wird der „Rosinenpickerei“ vorgebeugt: Verkehrsunternehmen können sich nicht einzelne gut laufende Busverkehre herausgreifen, Konzessionen können immer nur für ein komplettes Linienbündel beantragt werden. Die Bündel im Kreis Gütersloh sind im Nahverkehrsplan (NVP) definiert. Neben den Fahrplanleistungen sind dort Anforderungen an Fahrzeuge, Entlohnung der Fahrpersonale etc. dargelegt.

Zwei junge Menschen steigen in einen Bus ein und zeigen die Fahrkarte vor

Ausschreibung

Eigenwirtschaftliche Busverkehre

Wenn ein Verkehrsunternehmen bei einem Bündel genügend Einnahmepotenzial sieht, hat es die Möglichkeit, die gebündelte Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen. Die Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Sichert das Unternehmen die Leistung gemäß den Vorgaben des NVP hinsichtlich Fahrplanangebot aber z.B. auch Qualität zu, kann es die Buslinien für die beantragte Dauer eigenwirtschaftlich fahren. Der Kreis Gütersloh hat in diesem Fall keine Möglichkeit auf die weitere Ausgestaltung des Leistungsangebotes, hat dafür aber auch keine finanzielle Verpflichtung. 

Werden zwei oder mehr Anträge eingereicht, so muss die Bezirksregierung Detmold eine Auswahl treffen, in diesem Fall entscheidet das bessere Angebot. Die Bezirksregierung Detmold bittet dabei die betroffenen Aufgabenträger, Kommunen und ansässige Verkehrsunternehmen um Stellungnahmen, die sie für ihre Entscheidung berücksichtigt.


Gemeinwirtschaftliche Busverkehre

Findet sich kein Verkehrsunternehmen für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb des Linienbündels, muss der Kreis Gütersloh als Aufgabenträger die Verkehrsleistungen europaweit ausschreiben. Der öffentlichen Ausschreibung liegt ein umfassender Leistungskatalog zugrunde.

Ausschreibung nach dem Bruttoprinzip

Der Kreis hat dabei zwei Möglichkeiten, die Leistungen auszuschreiben. Schreibt er einen sogenannten „Nettovertrag“ aus, bekommt das Verkehrsunternehmen in diesem Fall einen Zuschuss, trägt aber das Erlösrisiko. Beim „Bruttovertrag“ erhält das Verkehrsunternehmen einen festen Betrag, das Risiko steigender oder fallender Erlöse liegen hingegen beim Kreis Gütersloh. Da der Kreis Gütersloh die Leistungen im ÖPNV, sowohl das Fahrplanangebot als auch die Tarife, bestmöglich gestalten möchte, werden mittlerweile alle Leistungen nur noch nach dem „Bruttoprinzip“ ausgeschrieben.

Mitwirkung beim Tarif

Der Kreis Gütersloh ist in der Tarifgemeinschaft WestfalenTarif als einer von rund 60 Akteuren vertreten. Hier stimmen sich die Aufgabenträger des ÖPNV und die Verkehrsunternehmen über den gemeinsamen westfälischen Tarif ab. Der Kreis Gütersloh kann auf spezielle Preise und Tickets innerhalb des eigenen Kreisgebietes mittlerweile recht großen Einfluss nehmen.

Im Kreis Gütersloh gibt es 5 Linienbündel, die alle vom vom Kreis bezuschusst werden.

Kontakt

Precious Aimyekagbon Ansprechpartnerin für das Linienbündel Nord sowie die Kommunen Werther, Steinhagen, Halle (Westf.)

0521/329433-12
E-Mail senden 

Daniel Brinckmann
Ansprechpartner für das Linienbündel Nordwest sowie die Kommunen Borgholzhausen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold

0521/329433-11
E-Mail senden

Teresa Elberfeld
Ansprechpartnerin für das Linienbündel Südost sowie die Kommunen Schloß Holte-Stukenbrock und Verl

0521/329433-220
E-Mail senden

Heiko Rusche
Ansprechpartner für das Linienbündel Südwest sowie die Kommunen Langenberg, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg

0521/329433-17
E-Mail senden


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