Das Land NRW hat ein großes Interesse am Ausbau des Schnellbusverkehrs und stellt den Zweckverbänden, unter anderem dem NWL als Dachzweckverband für Westfalen-Lippe, dafür entsprechende Mittel zur Verfügung. Damit möchte das Land NRW die Mobilität im ländlichen Raum fördern und einen weiteren Schritt in Richtung Verkehrswende gehen. Gesetzliche Grundlage für die Schnellbusförderung bildet die Novellierung des ÖPNVG NRW in 2016.
Der NWL stellt diese Mittel seinen regionalen Mitgliedsverbänden wie dem VVOWL zur Verfügung. Der VVOWL erhält jährlich bis zum Jahr 2032 eine Summe von 800.000 Euro aus diesem Fördertopf.
Um die Realisierung von Schnellbussen in der Region noch einfacher zu machen, stockt der VVOWL den Betrag aus eigenen Mitteln auf: für den Zeitraum 2021 bis 2024 um insgesamt weitere 3,2 Millionen Euro.
Für die Förderung von Schnellbussen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. So sollen durch die regionalen Schnellbuslinien schienenferne Räume mit dem SPNV-Netz verknüpft sowie nachfragerelevante Lücken im SPNV-Netz geschlossen werden, um auch in ländlichen Regionen zuverlässige und regelmäßige Verbindungen in die nächsten Mittel-und Oberzentren und zur Schiene zu ermöglichen.
Regionale Schnellbuslinien sollen das bestehende Angebot wie den SPNV und den lokalen Busverkehr ergänzen und nicht in Konkurrenz dazu stehen.
Förderanträge für Schnellbusse in den Kreisen Gütersloh, Herford, Lippe oder Minden-Lübbecke sowie in der Stadt Bielefeld nimmt der VVOWL entgegen. Für Antragsteller beim VVOWL gilt die Förderrichtlinie des NWL.
VVOWL-Förderangelegenheiten
Precious Aimiyekagbon LL.M