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Der Kreis Gütersloh ist verpflichtet, zu vergebende Leistungen ab einem gewissen Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben.
Zum 31.12.2026 läuft ein aktueller Vertrag über die Erbringung von Beförderungsleistungen zahlreicher Linien im Kreis Gütersloh und angrenzenden Räumen aus.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen in den Linienbündeln Nord, Nordwest, Südost und Südwest im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.07.2030.
Neben dem Kreis Gütersloh sind auch die Aufgabenträger Kreise Lippe und Soest, die Stadt Bielefeld und der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) betroffen.
Die Vergabe wird der Kreis Gütersloh federführend für alle Partner durchführen. Gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG muss die beabsichtigte Vergabe im EU-Amtsblatt vorabbekannt gemacht werden, damit interessierte Verkehrsunternehmen die Möglichkeit erhalten, binnen 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung einen Antrag auf eigenwirtschaftliche Erteilung einer Konzession zu stellen.
Die nachfolgenden Dokumente konkretisieren die Anforderungen bezüglich Fahrpläne, Beförderungsentgelt und Standards an die Verkehrsunternehmen für die gegenständlichen Verkehre. Nähere Informationen entnehmen Sie der Vorabbekanntmachung.
Die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt vrsl. am 13.05.2025.