Mobilstationen

Wer von A nach B möchte, kombiniert für seinen Weg häufig mehrere Verkehrsmittel. Ein klassisches Beispiel ist die Fahrt mit dem Zug, für die der Reisende z. B. mit dem Fahrrad zum Bahnhof fährt und ab seinem Zielbahnhof für die sogenannte letzte Meile entweder das Rad, einen E-Roller, den Linienbus oder ein Taxi nutzt. 

Mobilstationen fungieren als zentrale Verknüpfungspunkte, an denen verschiedene Verkehrsarten optimal und möglichst einfach miteinander vernetzt werden. Sie sind Haltepunkte für den ÖPNV und bieten zugleich gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs und verfügen häufig über Lademöglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs, Carsharing-Stellplätze oder Fahrradverleihsysteme.

Die Mobilstation in Rheda-Wiedenbrück wurde 2021 eröffnet.
Die Mobilstation in Rheda-Wiedenbrück wurde 2021 eröffnet.

Förderung durch den VVOWL

Ein grundlegendes Ziel des VVWOL ist es, innovative und vernetzte Mobilitätsformen zu fördern und an der Entwicklung solcher Projekte auf regionaler Ebene mitzuwirken. Mobilstationen stellen dabei einen wichtigen Baustein dar, um den Menschen das inter- oder auch multimodale Fahren zu erleichtern.

Entsprechend sieht die Förderrichtlinie des VVOWL die finanzielle Unterstützung von Mobilstationen vor. Erste Mobilstationen sind bereits im VVOWL-Gebiet realisiert worden, einige befinden sich im Bau bzw. in der Planung. So wurden die Mobilstationen in Werther oder Rheda-Wiedenbrück mit Förderung des VVOWL errichtet. Weitere Mobilstationen entstehen außerdem in Detmold, Kirchlengern, Espelkamp, Borgholzhausen, Steinhagen, Rahden, Preußisch Oldendorf und Hüllhorst.

Beantragt werden können die Fördermittel vom Träger einer Mobilstation, wie beispielsweise der Kommune. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Investitionskosten insbesondere für Lade- und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen, (E-)Carsharingstellplätze, Lademöglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs, gesicherte Abstellmöglichkeit für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs, Fahrradverleihsysteme, Integration der Mobilitätsangebote vorzugsweise in vorhandene digitale Angebote u.a. im Internet und in Apps sowie Schließfächer.
  • Anschubfinanzierungen der laufenden Betriebskosten.

Nicht förderfähig sind Beschaffungskosten für (Carsharing-)Fahrzeuge.

Kontakt

Ansprechpartnerin Förderung
Susanne Mangel

05 21 / 32 94 33 23
E-Mail senden

Ansprechpartner Mobilstationen
Daniel Brinckmann

05 21 / 32 94 33 11
E-Mail senden

Infos und Downloads

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW bietet auf seiner Webseite umfangreiche Informationen zum Thema „Vernetzte Mobilität“ und „Mobilstationen“. In der Mobilithek finden Sie unter anderem das „Handbuch: Mobilstationen NRW“ und den „Gestaltungsleitfaden: Mobilstationen NRW“.

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