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Förderung

Zukunftsorientierte Mobilitätsangebote entwickeln und unterstützen ist eines der erklärten Ziele des VVOWL. Mit seinem Förderprogramm ermöglicht der VVOWL Akteuren vor Ort, ÖPNV-Projekte und Innovationen im Bereich der Mobilität umzusetzen. Das ist ein wichtiger Beitrag, unsere Region für ihre Bewohner, Besucher, Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu machen.

Wer kann gefördert werden

  • Aufgabenträger im ÖPNV sowie deren mit der Gestaltung des ÖPNV beauftragte Gesellschaften und Einrichtungen, soweit es sich nicht um Betriebskostenzuschüsse von Busverkehren handelt
  • Kommunen im Gebiet des VVOWL
  • Infrastruktureigentümer
  • Zusammenschlüsse, Gesellschaften sowie Einrichtungen der SPNV- und ÖPNV-Verkehrsunternehmen
  • Institutionen mit Kooperationen im SPNV und ÖPNV

Was kann gefördert werden

  • Busverkehrsleistungen
  • Fahrgastinformationen
  • Buchungs- und Vertriebssysteme
  • Marketingmaßnahmen
  • Tarifliche Maßnahmen
  • Mobilstationen (seit Oktober 2017)
  • Schnellbus (seit Januar 2020)

Fördergrundlagen

Grundlage für die Gewährung von Zuwendung durch den VVOWL sind das ÖPNV-Gesetz NRW, die Satzung des VVOWL sowie die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf der Schnittstelle zwischen SPNV und ÖSPV“ des NWL und seiner Mitgliedszweckverbände.

Gemäß § 5 Abs. 1 und 3 der vorgenannten Vereinbarung können auf Anforderung an die jeweiligen Mitgliedsverbände Mittel für „andere Zwecke des ÖPNV“ (ohne SPNV) ausgezahlt werden. Zudem können die Eigenmittel des VVOWL für Förderungen gemäß der Förderrichtlinie verwendet werden.

Fördergrundsätze

Um die Gleichbehandlung der Antragsteller (Zuwendungsempfänger) sicherzustellen und zur Transparenz des Verfahrens, gelten die in der Förderrichtlinie genannten Fördergrundsätze. 

Förderfähig sind nur Maßnahmen, welche dem ÖPNV im Sinne des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW entsprechen, allerdings ohne den Bereich des SPNV, der ausschließlich oder zumindest weit überwiegend anderen Zwecken zu Gute kommen („andere Zwecke des ÖPNV“). Die Maßnahmen müssen der Realisierung der satzungsgemäßen Ziele des VVOWL gemäß § 3 Abs. 2 seiner Satzung dienen.

Die Fördergrundsätze regeln die Einzelheiten der Verwendung dieser Mittel unter Weiterleitung an die in der Förderrichtlinie aufgeführten Zuwendungsempfänger, die die Zwecke des ÖPNV verfolgen. Die einschlägigen vom VVOWL zu beachtenden rechtlichen Regelungen des Landes NRW sind unabdingbar und gehen im Zweifelsfalle den Fördergrundsätzen vor. Insbesondere gilt dies bei Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts und der Zuwendungsbestimmungen durch den NWL. Der VVOWL wird die maßgebenden Bestimmungen des Landes und des NWL entsprechend der ihm auferlegten Verpflichtungen auch seinen Zuwendungsempfängern auferlegen.

Kontakt 

VVOWL-Förderangelegenheiten
Susanne Mangel
z. Zt. im Mutterschutz

05 21 / 32 94 33 23
E-Mail senden

Precious Aimiyekagbon

05 21 / 32 94 33 12 
E-Mail senden

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