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Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Aufgabenträger gemäß des ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW) verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen.
Der Nahverkehrsplan beinhaltet die Vorgaben für den ÖPNV in der Region. Das umfasst den Ausbau des Fahrtenangebotes, die Verknüpfung der Buslinien untereinander und mit dem SPNV, die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV sowie die Weiterentwicklung des Gemeinschaftstarifs und des dazugehörigen Vertriebssystems.
Ziel ist es, für die Menschen im Kreis Gütersloh ein attraktives und finanzierbares ÖPNV-Angebot zu gestalten. Dabei berücksichtigt der Nahverkehrsplan spezifische regionale Gegebenheiten wie Verkehrsentwicklung, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen. Er formuliert Mindestvorgaben z. B. für Betriebszeiten, Fahrzeugqualität, Qualifikation des Personals oder zentrale Verknüpfungen mit anderen Verkehrsmitteln.
Laden Sie sich hier den Nahverkehrsplan des Kreises Gütersloh herunter.