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Nahverkehr in OWL

Das ÖPNV-Gesetz regelt die Zuständigkeit der Aufgabenträgerschaft sowohl für den straßengebundenen ÖPNV als auch den Schienennahverkehr.

Aufgabenträger straßengebundener Nahverkehr

Zugleich stärkt das Land die kommunale Verantwortung und gibt den Kreisen und Kommunen die Möglichkeit, das Busangebot in ihrer Region so zu gestalten, dass es auf die Menschen und ihre Bedürfnisse passt.

Gesetzliche Aufgaben der ÖPNV-Aufgabenträger

  • Aufstellung eines Nahverkehrsplans, mit dem die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisiert werden und der mittel- bis langfristig angestrebte Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split) benannt wird. 
  • Finanzierung des Verkehrsangebotes, wenn kein Verkehrsunternehmen die im Nahverkehrsplan definierten Leistungen auf eigenes Risiko fahren will.
  • Vergabe von sogenannten öffentlichen Dienstleistungsaufträgen an Verkehrsunternehmen, mit denen das im Nahverkehrsplan definierte Angebot finanziert und sichergestellt wird. 
  • Gewährung von Ausgleichsmitteln an Verkehrsunternehmen für vergünstigte Fahrausweise im Ausbildungsverkehr

Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben

Die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags handhaben die Kreise im VVOWL-Gebiet unterschiedlich.

Kreis Gütersloh

Seit November 1998 ist das operative Geschäft beim VVOWL angesiedelt. Der VVOWL übernimmt seitdem die verwaltungsseitigen Aufgaben wie die vollständige Organisation und Planung des regionalen Busverkehrs. Außerdem vertritt er den Kreis Gütersloh z.B. in Gremien der OWL Verkehr. Dies alles geschieht im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kreis und VVOWL. Die politischen Entscheidungen werden in den Gremien des Kreises Gütersloh getroffen.

Kreis Herford und Kreis Minden-Lübbecke

Die beiden Kreise haben gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Kommunen im Jahr 1995 die Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (mhv) mbH gegründet. Die mhv nimmt seitdem die verwaltungsseitigen Aufgaben wahr. Sie gestaltet, plant und koordiniert den ÖPNV in der Region. Die politischen Entscheidungen werden in den Gremien der Kreise Herford und Minden-Lübbecke getroffen. Sitz der mhv ist Bad Oeynhausen.


Zur Webseite des mhv

Kreis Lippe

Zur Wahrnehmung der Aufgaben hat der Kreis 1996 gemeinsam mit den Kommunen die Kommunale Verkehrsgesellschaft mbH (KVG Lippe) gegründet. Die KVG Lippe nimmt für den Kreis Lippe die verwaltungsseitigen Aufgaben im ÖPNV wahr, die politischen Entscheidungen werden in den Gremien des Kreises Lippe getroffen. Die KVG ist auch Betreiber einer Mobilitätszentrale. Ihr Sitz ist in Detmold.


Zur Webseite der KVG Lippe

Stadt Bielefeld

Hier sind Planung und Organisation des straßengebundenen ÖPNV direkt in der Stadtverwaltung beim Amt für Verkehr angesiedelt. Die politischen Entscheidungen werden in den Gremien der Stadt Bielefeld getroffen.


Zur Webseite der Stadt Bielefeld

Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit eigener Zuständigkeit im ÖPNV

Die Städte Bünde, Gütersloh, Minden, Vlotho, Bad Salzuflen, Lemgo, Bad Oeynhausen und Detmold verantworten eigene Stadtbusverkehre. Sie sind anstelle der Kreise die auf diesem Gebiet zuständigen Aufgabenträger. Die meisten dieser Städte haben ein eigenes Verkehrsunternehmen.

Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr

Icon Schienenverkehr

Die Planung, Organisation und Ausgestaltung für den Nahverkehr auf der Schiene liegt in NRW bei drei Zweckverbänden. Für die Region OWL ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zuständig.

Gemeinsam mit vier weiteren regionalen Zweckverbänden ist der VVOWL Mitglied des NWL. Über diese Funktion setzt er sich beim NWL für die regionalen Belange im Bereich Schiene ein und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen NWL und den Gebietskörperschaften aus OWL.

Durchführung der Verkehrsleistungen

Die Verkehrsleistungen werden im gesamten Gebiet des VVOWL durch rechtlich selbstständige Verkehrsunternehmen erbracht. Diese fahren aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit einem Aufgabenträger oder, wenn es sich um ein kommunales Verkehrsunternehmen handelt, im Rahmen einer „Betrauung“ für die Dauer von bis zu zehn Jahren. Einige wenige Verkehre werden ohne öffentliche Zuschüsse durch private Verkehrsunternehmen durchgeführt. Bei diesen sogenannten „eigenwirtschaftlichen Verkehren“ trägt das jeweilige Verkehrsunternehmen alle finanziellen Risiken. Auch diese Liniengenehmigungen können eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren haben.

Genehmigungsbehörde

Die Linienverkehre müssen behördlich genehmigt werden. Verantwortlich hierfür sind in NRW die Bezirksregierungen. Für OWL ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.

Im Falle mehrerer Anträge auf einen eigenwirtschaftlichen Linienverkehr trifft die Bezirksregierung die Auswahl des besten Angebotes.

Kontakt

Verkehrsverbund
Ostwestfalen-Lippe

Niederwall 49
33602 Bielefeld

05 21 / 32 94 33 0
Kontaktformular
Anfahrtsroute

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